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WLTP

Der neue Standard für Verbrauchsmessung

Am 23. Februar 2024 ist die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) in Kraft getreten. Die Pkw-EnVKV enthält Pflichten zur Angabe von Informationen für Kunden über konkrete technische und ökonomische Fakten neuer Pkw und deren Betrieb. Grund für die Novellierung war die europaweite Umstellung des Prüfmessverfahrens zur Ermittlung der Verbrauchs- und Emissionsangaben vom früheren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) zum WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure). Nunmehr wird im Rahmen der Pkw-EnVKV nach dem WLTP gekennzeichnet.

Wenn sich eine Werbung auf die gesamte Ausstattungsvielfalt eines Fahrzeugmodells bezieht, sind nach der Pkw-EnVKV die Verbrauchsangaben in Spannen zu machen, die wiederum aus den Höchstwerten verschiedener Versionen ermittelt werden, in die das jeweilige Modell unterteilt ist. Je nach Konfiguration können die individuellen Werte teils deutlich unter diesen Höchstwerten und damit unter den anzugebenden Spannen liegen.

Beispiel anhand des Energieverbrauches eines BMW iX xDrive40

Pflichtangabe Pkw-EnVKV: 21,4–21,3 kWh/100 km

Tatsächlich mögliche Spanne je nach Konfiguration: 21,4–19,4 kWh/100 km

Die Pkw-EnVKV soll laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz „[…] einen Beitrag dazu leisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Pkw-Neuwagenkauf in voller Sachkenntnis treffen können und sich für möglichst effiziente Fahrzeugmodelle entscheiden.“ (https://www.plattform-i40.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/energieverbrauchskennzeichnung-von-pkw.html).

Um dieses Ziel zu unterstützen, finden Sie hier in Kürze für die von uns in Deutschland angebotenen Modelle neben den Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV auch die Spannen, in denen die Einzelwerte des jeweils individuell konfigurierten Fahrzeugmodells liegen können.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen bei Ihrer Entscheidung für ein Fahrzeug helfen. Bei Fragen steht Ihnen die BMW-Kundenbetreuung gerne zur Verfügung.