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Don't worry, drive HAPPY.
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Die Camper zum Mieten im Überblick
Die Happy-Familie
Grand California 600: Energieverbrauch kombiniert: 11,3-10,8 l/100km; CO₂ Emissionen kombiniert: 297-283 g/km; CO₂-Klasse G.
¹ Der Mietpreis ist abhängig von der Auswahl des Fahrzeugs und des Buchungszeitraums. Die Kosten für zusätzliche Ausstattungen sind nicht im Mietpreis mitinbegriffen. Mietpreis zzgl. € 99,00 Servicepauschale (Reinigung) und zzgl. Kaution. Die Kaution wird Ihnen nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Campers erstattet.
Wölles Welt
Der Happy-Blog:
Spannende Tipps, wunderschöne Reiseziele, pfiffiges Zubehör und alles rund um das Thema Camping erwartet Sie in Wölles Welt.
Happy Rent
Einsteigen uns losfahren.
Sie benötigen ein geeignetes Transportfahrzeug mit ausreichend Stauraum oder sogar eins mit bis zu sieben Sitzplätzen? Dann haben wir genau das Richtige für Sie. Bei uns können Sie bequem Ihr Transportfahrzeug mieten.
Die Fahrzeuge zum Mieten im Überblick
Für jede Situation gewappnet:
Ganzjähriger Tarif | Mietdauer | Tagespreis |
Happy People (Fahrzeuge ab 7 Sitzen) | mind. 1 Tag | € 99,- |
Happy People Weekend (Fahrzeuge ab 7 Sitzen) | Wochenende (Freitag bis Sonntag) | € 279,- |
Happy Cargo (Kastenwagen) | mind. 1 Tag | ab € 49,- |
Happy Classic
Erlebnisse mit besonderem Flair.
Als exklusives Highlight bieten wir Ihnen außerdem die Möglichkeit einen Camping-Urlaub der besonderen Art zu erleben. Mit unseren Happy Classics erleben Sie Camping mit Geschichte – ohne High-End Technik, aber dafür mit ganz viel Flair. Jeder Happy Classic erzählt seine eigene Geschichte: Lassen Sie sich mitreißen. Natürlich stehen unsere Happy Classics Ihnen auch für besondere Anlässe zur Verfügung. Es erwarten Sie top restaurierte Fahrzeuge mit geprüfter und individuelle Historie. Unsere Happy Classics eignen sich allerdings nicht nur für Urlaube: Die Happy Classics können natürlich auch für Hochzeiten oder andere Events gemietet werden.
Die Happy Classics im Überblick
Für den besonderen Flair:
Der T3 Westfalia.
Der Auswanderer.
Erstzulassung: 01.07.1984
Leistung: 61 kW (83 PS)
Motor: 1,9 Liter WBX (DH)
Getriebe: 4-Gang Schaltgetriebe
Lackierung: Merianbraun/Toskanabeige
Dieser 84er Westfalia Camper wurde in Hannover gebaut und als Neuwagen nach Kalifornien ausgeliefert. Im März 1984 wurde er dort an seinen ersten Besitzer in San Diego ausgeliefert, wo er die darauffolgenden 25 Jahre zu- hause war. Im Jahr 2009 wurde der Bulli dann nach Colorado verkauft. Da- nach ist er im Jahr 2021 in Hückelhoven angekommen, in dem Land, in dem seine Reise vor 38 Jahren gestartet ist. Alle Bordbücher das Serviceheft und auch das CarFax sind vorhanden.
Die Karosserie ist typisch kalifornisch sehr gut erhalten, mit einem ebenfalls sehr guten Unterboden und auch ohne Nahtrost. Eine originale Zweifarbenlackierung ist bei den T3 Westfalia nicht sehr häufig zu finden, als Wolfsburg Edition hat dieser Bus zusätzlich die seltenen Farbkombination Merianbraun und Toskanabeige. Auch der originale Lack ist bis auf ein paar Gebrauchsspuren der Jahre in gut erhaltenem Zustand. Die Innenausstattung ist ebenfalls noch original. Von den Polstern und Bezügen, über Möbel, Teppich und Gardinen, ist alles noch so, wie es ab Werk verbaut wurde Der Bulli hat den 1,9 Liter WBX Motor mit 83 PS (Motorkennbuchstabe DH) und das 4-Gang Schaltgetriebe. Die Technik machte einen guten Eindruck und wurde für den TÜV vorbereitet. Im Anschluss wurden noch ein paar optische Arbeiten durchgeführt, sowie einen neuen Faltenbalg im Dach montiert. Der Wagen ist aufbereitet, der Erstlack poliert und versiegelt. Er steht nun mit TÜV und H-Kennzeichen zur Vermietung und Verkauf bereit.
Der T3 Syncro Caravelle.
Der Ski-Hase im Ruhestand.
Erstzulassung: 01.07.1986
Leistung: 57 kW (78 PS)
Motor: 1,9 Liter Wasserboxer-Motor (DG)
Getriebe: 4+G Getriebe mit Visco Kupplung
Lackierung: Mediumblau/Ultramarinblau
Dieser T3 als 9-Sitzer Caravelle C Syncro mit Doppelschiebetüren, befindet sich nicht nur in sehr gutem Zustand, sondern hat auch eine sehr interessante Historie, weshalb wir hierauf zuerst etwas ausführlicher eingehen möchten.
St. Moritz in der Schweiz kennen viele als eines der exklusivsten Skigebiete der Welt, in dem man jeden Winter auf Mitglieder diverser Königshäuser aber auch auf Filmschauspieler und andere Prominente stoßen kann. Das Waldhaus am See, ist mit 50 Gästezimmern eines der bekanntesten Hotels in St. Moritz, in einem beeindruckenden historischen Gebäude aus dem Jahr 1885, das direkt am Ufer des St. Moritzersee liegt. Gebaut als Waldschlössli vom Rocca wurde es 1983 in Waldhaus am See umbenannt.
Um die Gäste möglichst bequem zum Skilift chauffieren zu können, entschied sich die Geschäftsführung des Waldhaus am See im Jahr 1986 dazu, einen T3 zu bestellen. Die Bestellung wurde beim örtlichen VW Händler, der Auto Mathis AG in St. Moritz aufgegeben. Der Bulli sollte für die bevorstehende Aufgabe ideal ausgestattet sein, somit war wegen dem Einsatz in der Wintersaison die Bestellung des Allradantriebes eines der wichtigsten Punkte. Um möglichst viele Gäste transportieren zu können, wurde ein 9-Sitzer bestellt und um den Gästen den Ein- und Ausstieg möglichst komfortabel zu machen, orderte man Schiebetüren auf beiden Seiten mit herausfahrbaren Trittstufen. Selbstredend das eine Standheizung in der kalten Jahreszeit auch nicht fehlen durfte.
Als Caravelle C wurde der Wagen in einer Einfarbenlackierung im VW Farbton mediumblau bestellt. Da die Optik des Bullis mit der Hotelwerbung dann doch hochwertiger aussehen sollte, entschied man sich letztendlich für eine Zweifar- benlackierung, mit einem zweiten dunkleren Blauton. So wurde der Bus im mittleren Bereich noch vor der Neuwagenauslieferung im VW Farbton ultramarinblau lackiert. worauf dann die Werbung aufgebracht wurde. Das Hotel hatte einen eigenen Chauffeur für den Syncro. Er beförderte annähernd 20 Jahre Hotelgäste und hat sicherlich viel mit dem Bulli erlebt. Bei der Pensionierung des Chauffeurs wurde auch der Bus gegen einen neuen Wagen ersetzt. Wahrscheinlich nicht verwunderlich, dass der Chauffeur „seinen" Syncro mit in Rente nahm. So fuhr er den Wagen dann viele weitere Jahre, bis er verstarb. Seine Ehefrau entschied sich dazu den Bus zu veräußern und so kam er zum Ende des letzten Jahres in unseren Besitz.
Man könnte sich jetzt wundern warum die Karosserie des Bullis bis heute so unglaublich gut erhalten geblieben ist. Das hat zwei Gründe. Zum einen wurde in der Schweiz im Winter immer mit Split und nicht mit Salz gestreut, zum anderen hatte der Bulli seinen Chauffeur, der natürlich täglich damit beauftragt war, ihn immer sauber und in gepflegtem Zustand zu halten. Nach 35 Jahren gab es an der Karosserie dennoch einige Gebrauchsspuren, weshalb wir uns dazu entschlossen haben, den Wagen im unteren Bereich neu lackieren zu lassen. Das natürlich wie immer mit Obacht darauf, den Originalzustand wieder genau herzustellen. So haben wir den Bus als erstes zu einem Fahrzeugbeschrifter gebracht, der die noch erkennbare originale Werbung genau abgepaust und ausgemessen hat, um sie später wieder exakt gleich aufbringen zu können. Das wurde natürlich im Vorfeld mit dem Hotel abgesprochen. Auch der Lackierer hat die Gestaltung des ultramarinblau genau ausgemessen und sie wie 1986 wieder lackiert. Viele Bilder des ursprünglichen Zustandes des Bullis sind vorhanden. Die Werbung ist wie im Original geklebt und kann auf Wunsch auch rückstandslos entfernt werden.
Bei der Montage wurden wie immer, viele, nicht mehr ansehnliche Teile gegen Neuteile ersetzt. Auch wenn der Bulli im oberen Bereich noch im Erstlack ist, haben wir alle Scheiben ausgebaut und mit neuen Gummis wieder montiert. Neue Stoßstangen, beide Kühlergrills, die Schmutzfänger und alle Embleme wurden ebenfalls gegen Neuteile ersetzt. Wir haben beide Trittstufen restauriert und ebenfalls neu lackierte 15 Zoll Stahlfelgen mit General Grabber AT3 Reifen montiert. Diese sind beim Syncro fast schon obligatorisch und natürlich auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Der Skiträger samt Ski musste aufs Dach und bleibt auf Wunsch natürlich ebenfalls beim Bulli. Durch die Benutzung als Hotelbus gibt es an der Innenausstattung natürlich einige kleine Macken sowie Gebrauchsspuren. Sie befindet sich aber insgesamt in gepflegtem Zustand, weshalb wir sie lediglich gereinigt, ansonsten aber im Original erhalten haben.
Auch die Technik befindet sich in gepflegtem Originalzustand. Der Bus hat den 1,9 Liter Wasserboxer-Motor mit 78 PS (Motorkennbuchstabe DG). Als Syncro das 4+G Getriebe mit Visco Kupplung, sowie hier mit zuschaltbarer hinterer Sperre.
Das Getriebe ist mit einer 4,86er Übersetzung relativ lang übersetzt, um auch auf Landstraßen angenehm fahren zu können (Getriebekennbuchstabe AAN mit ACU Vorderachs-Differential). Vor der TÜV Vorführung wurden einige Verschleißteile ausgetauscht, aufgrund des guten Pflegezustandes gab es hier allerdings nicht sehr viel zu tun. So hat der Wagen das H-Kennzeichen erhalten. Wer also einen wirklich seltenen und gut erhaltenen T3 Syncro, mit schöner Historie haben möchte, hier ist er.
California on Tour.
Die California on tour App ist Ihr digitaler Begleiter für unvergessliche Abenteuer.
Der mobile Online-Dienst erleichtert Ihnen dank digitaler Funktionen und smarter Lösungen Ihre Reise. Denn mit California on Tour finden Sie, dank einer intelligenten Suchfunktion, schnell und problemlos einen passenden Camping- und Stellplatz oder eine Tankstelle entlang Ihrer Route.
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Wir sind für Sie da.
Stets mit einem Lächeln:
Volkswagen Recklinghausen
Hubertusstraße 56-58
45657 Recklinghausen
Gewerbetreibende
30 % des Gesamtbetrags zahlen Sie als Anzahlung innerhalb einer Woche ab Buchung. Der Restbetrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu überweisen.
Mietantritt ist eine Kaution in Höhe von 1.000,00 € per Kreditkarte zu hinterlegen.
Alle Preise inkl. MwSt. und Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,00 € pro Schadensfall.
Vertragsbedingungen / -gegenstand
1.1 Die Buchung wird durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters (auch per E-Mail) verbindlich.
1.2 Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das Recht, das Fahrzeug für die vereinbarte Dauer im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Der Vermieter erhält dadurch insbesondere den Anspruch auf Zahlung des Mietpreises und sonstiger vertraglich vereinbarter Entgelte.
2. Entgelte und Zahlungsbedingungen
2.1 Der Mietpreis richtet sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Alle Preise sind inkl. MwSt. und Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,00 € pro Schadensfall.
2.2 Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters.
2.3 Bei der Mietpreisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt. Die Mietdauer-Berechnung erfolgt pro Mietnacht.
2.4 Bei jeder Anmietung fällt zusätzlich eine einmalige Servicepauschale gemäß gültiger Preisliste an.
2.5 Etwaige benötigte Mehrkilometer werden bei Fahrzeugrückgabe laut gültiger Preisliste berechnet.
2.6 Ab einer Mietdauer von 10 Tagen wird ein Rabatt von 5 % auf den Tagespreis gewährt, ab 20 Tage Mietdauer 10% Rabatt und ab 30 Tage dann 20% Rabatt.
2.7 Eine Anzahlung, in Höhe von 30 % des Gesamtmietpreises, ist innerhalb einer Woche nach der schriftlichen Buchungsbestätigung auf das angegebene Vermieterkonto zu leisten. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Vermieter nicht an den Vertrag gebunden.
2.8 Spätestens vier Wochen vor Reisebeginn ist der Restbetrag des gesamten Mietpreises an den Vermieter zu überweisen. Bei Nichteinhaltung kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die Stornokosten gemäß Ziffer 3 geltend machen.
3. Rücktritt / Stornierungen
3.1 Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind folgende Stornokosten an den Vermieter zu leisten: bis 29 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises 28 – 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises < 14 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
3.2 Bei vorzeitiger Rückgabe des Wohnmobils ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Wenn durch verspätete Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Vormieter, sowie durch Unfall oder sonstige unvorhersehbare Schäden am Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs oder höhere Gewalt, der Vermieter nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen, so ist jegliche Haftung durch den Vermieter ausgeschlossen. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen des Mietpreises erstattet.
4. Übergabe und Rückgabe
4.1 Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt in der Cappenberger Str. 25, 44534 Lünen oder im Rahmen des Hol- und Bringservice am vereinbarten Ort.
4.2 Bei Inanspruchnahme des Hol- und Bringservices wird dieser gemäß gültiger Preisliste berechnet.
4.3 Bei Fahrzeugübergabe sind der gültige Personalausweis und Führerschein im Original vorzulegen.
4.4 Bei Übergabe erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und der Ausrüstung laut Inventarliste mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll an.
4.5 Der Rückgabezeitpunkt des Fahrzeugs ist bindend. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, hat dieser die Folgekosten zu tragen, falls ein Nachmieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin übernehmen kann.
4.6 Für das Fahrzeug besteht eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,00 €. Die Selbstbeteiligung ist bei der Abholung per Kreditkarte als Kaution zu hinterlegen und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet.
4.7 Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden, etc.) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Mieter zu tragen sind.
4.8 Das Fahrzeug wird vollgetankt zurückgegeben. Erfolgt dies nicht, sind die Kosten für eine komplette Tankfüllung dem Vermieter zu erstatten.
4.9 Das Fahrzeug ist sauber gereinigt zu übergeben. Ebenso erfolgen die Müllentsorgung sowie die Entleerung von Abwasser- und Toilettentank durch den Mieter. Andernfalls fallen Servicekosten gemäß gültiger Preisliste an.
5. Nutzung und Nutzungsverbote
5.1 Der Mietvertrag kommt zwischen dem Vermieter und den eingetragenen Mietern zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.
5.2 Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag genannten Mietern gefahren werden. Diese müssen zum Zeitpunkt des Führens des Fahrzeugs über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Sie dürfen nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken, stehen. Die Mieter müssen mindestens 21 Jahre alt sein und bei Mietbeginn seit mindestens drei Jahren über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen.
5.3 Das Rauchen ist im Wohnmobil strengstens untersagt. Sollte dagegen verstoßen werden, wird dem Mieter eine Reinigungspauschale gemäß gültiger Preisliste berechnet.
5.4 Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter mitgeführt werden. In diesem Falle wird dem Mieter eine Reinigungspauschale gemäß gültiger Preisliste berechnet.
5.5 Die Kilometerbeschränkung beträgt 250 km pro Tag. Etwaige benötigte Mehrkilometer werden bei Fahrzeugrückgabe laut gültiger Preisliste berechnet.
5.6 Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union, jedoch nicht in Krisengebieten, gestattet. Außerhalb der EU-Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung kein Versicherungsschutz.
5.7 Es ist nicht gestattet das Fahrzeug für Zwecke zu verwenden, die dem geltenden Gesetz zu wider laufen. Weiterhin ist die Verwendung des Fahrzeugs für folgende Zwecke ausdrücklich ausgeschlossen: Weitervermietung und -verleihung, Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen Fahrzeugtests, Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Hilfstransporte und Fahrten in Krisengebieten.
6. Kleinreparaturen, Öl und Betriebsstoffe
6.1 Der Mieter trägt die Kosten für Kraftstoffe, Motoröl und andere Hilfs- und Betriebsstoffe während der Mietdauer.
6.2 Reparaturen während der Mietdauer, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit notwendig sind, können vom Mieter bis zu einem Betrag von 150,00 € in einer Volkswagen Nutzfahrzeuge Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Bei höheren Beträgen muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Bei Vorlage der entsprechenden gültigen Belege werden die angefallenen Kosten vom Vermieter bei der Rückgabe erstattet.
7. Fürsorgepflichten und Haftung bei Beschädigung
7.1 Der Mieter ist verpflichtet das Wohnmobil so zu behandeln, wie es ein auf Werterhaltung bedachter Eigentümer tut.
7.2 Der Mieter hat aufgrund der Fahrzeughöhe besonders auf Höhenbeschränkungen bei Durchfahrten zu achten.
7.3 Das Ladegut ist in Rahmen gesetzlicher Vorschriften zu sichern.
7.4 Die Gas- sowie die Luftstandheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden.
7.5 Vorhandene Dachluken müssen während der Fahrt geschlossen sein.
7.6 Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Nicht-Einhaltung der Nutzungsverbote herbeigeführt wurden.
7.7 Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters. Dieser ist für die Einhaltung verantwortlich.
7.8 Sollten Teile des Fahrzeugs beschädigt werden, ist sofort der Vermieter zu verständigen.
7.9 Wird das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist immer die zuständige Polizei einzuschalten und unverzüglich der Vermieter zu verständigen. Ein ausführlicher schriftlicher Bericht mit allen Angaben über das Unfallgeschehen, eventuelle Fotos der Schäden bzw. Unfallstelle, beteiligte Personen sowie Zeugen muss erstellt werden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
7.10 Der Mieter haftet für alle Vermögensschäden des Vermieters, die durch schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflichten entstehen, in gesetzlichem Umfang.
7.11 Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Schadensfrage hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten.
7.12 Der Vermieter haftet für Schäden, die im Rahmen der vom Vermieter abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt sind.
8. Verlust
8.1 Sollten Fahrzeugpapiere, Werkzeug, Zubehör, Schlüssel oder persönliche Gegenstände während der Mietzeit verloren gehen, so geht dies in vollem Umfang zu Lasten des Mieters.
8.2 Die Fahrzeugpapiere dürfen beim Verlassen des Fahrzeugs nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.
8.3 Nach Beendigung der Mietzeit ist der Vermieter nicht verpflichtet, Gegenstände, die der Mieter im Fahrzeug zurückgelassen hat, für diesen länger als eine Woche aufzubewahren. Auf Wunsch können Gegenstände des Mieters auf Kosten des Mieters an diesen versandt werden.
9. Datenspeicherung und Weitergabe an Dritte Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine Daten zum Zwecke der Geschäftsführung speichert. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Polizei) ist gestattet, wenn das Fahrzeug nicht nach Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird, wenn dies für polizeiliche Ermittlungen notwendig ist und wenn Forderungen im Mahnverfahren gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden müssen.
10. Der Gerichtsstand ist Lünen.
Stand: März 2023